Als Nicht-Regierungsorganisation (NGO) hat ZONTA International bei der UNO seit ihrer Gründung im Jahr 1945 konsultativen Status.
Unsere Repräsentantinnen in New York, Genf, Wien, Paris und Straßburg nehmen die Aufgaben in verschiedenen UN-Organisationen wahr:
Wer sind wir und wo sind wir tätig? Was tun wir? Können wir Einfluss nehmen?
Ausführliche Darstellung der Aufgaben von Zonta International bzw. den Mitgliedern des Zonta International UN-Komitees von Barbara Devin | ZC Fünf-Seen-Land | D14 UN Committee Past Chair 2018-2020
Stand: September 2020
ZONTA INTERNATIONAL
Mission und Vision
ZONTA INTERNATIONAL UND VEREINTE NATIONEN
Übereinstimmung in den Zielen
VORAUSSETZUNG ZUR KOOPERATION
Akkreditierung
Beraterstatus
WER SIND WIR? WO SIND WIR TÄTIG?
WAS TUN WIR?
ZI Präsenz und Beobachtung bei den VN
(1) Beobachtung / Teilnahme an Konferenzen
(2) Verbindung vor Ort
(3) Erstellung von Statements und Positionspapieren
(4) Side events - Parallelveranstaltungen zu VN Konferenzen
KÖNNEN WIR EINFLUSS NEHMEN?
ZI PROJEKTE UND PARTNERSCHAFT MIT VN
Auswahl aktueller Projekte
(1) Verhinderung von Kinderehen (Ending Child Marriage)
(2) Nachhaltige Entwicklungsziele – Sustainable Development Goals SDGs,
„Let us learn Madagascar"
(3) Elimination of Obstetric Fistula and Reduction of Maternal and Newborn
Mortality
Zonta International (ZI), ein Zusammenschluss berufstätiger Frauen in verantwortungsvollen Positionen wurde 1919 mit den Zielen gegründet, die Belange der Frauen hinsichtlich ihrer Rechte, Bildung, Gesundheit und beruflicher Stellung zu verbessern, Gerechtigkeit und Würde sowie Verständnis unter den Menschen ohne Unterschied zu verankern. Die Anerkennung der Menschenrechte schließt Diskriminierung weder nach Geschlecht, noch Herkunft, Alter, Religion und Bildung aus. Seit mehr als 100 Jahren setzt sich ZI für eine Welt ein, in der Frauenrechte als Menschenrechte anerkannt sind, und in der jede Frau ihre Ziele nach ihrem Vermögen erreichen kann. Nur in solch einer Welt leben Frauen frei von Gewalt.
Die Vereinten Nationen (VN) wurden 1945 gegründet mit dem Ziel, den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren, Streitigkeiten friedlich zu schlichten, auf Gewaltanwendung zu verzichten, sich für die Lösung von sozialen Problemen wie Armut, Hunger, Analphabetentum, Ausrottung von Krankheiten und nicht zuletzt für Durchsetzung und Schutz der Menschenrechte einzusetzen. Die Charta der Menschenrechte wurde von der Generalversammlung damals 51 Staaten 1948 verabschiedet. Heute haben 193 Staaten, die Mitglieder der VN, der Charta zugestimmt.
Artikel 1 und 2 der Menschenrechtscharta decken sich mit der Vision und Mission von Zonta International:
Tatsächlich ist verbürgt, dass die Verankerung der Menschenrechte in der UN Charta der Expertise und den Erfahrungen von Nichtregierungsorganisationen (NRO, englisch NGO) zu verdanken ist. Zonta als eine Nichtregierungsorganisation ist weltweit bedeutend für die Zielgruppe Frauen.
Grundsätzlich setzt eine „Kooperation" mit den VN bzw. den entsprechenden Komitees und Unterorganisationen die Akkreditierung bei den VN voraus. Dazu müssen NROs diese Bedingungen erfüllen:
ZI erfüllt jedes der Kriterien.
Die Akkreditierung erfolgt über den Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC), eines der sechs Hauptorgane der Vereinten Nationen mit Sitz in New York. Seine Aufgabe ist die Initiierung von Studien und Berichten hinsichtlich internationaler wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Angelegenheiten. Der Rat überwacht das Arbeitsprogramm der VN auf wirtschafts- und sozialpolitischem Gebiet und koordiniert die Tätigkeit der wirtschaftspolitischen VN-Sonderorganisationen wie z.B. Welternährungsorganisation FAO, Weltgesundheitsorganisation WHO, Kinderhilfswerk der VN UNICEF, Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur UNESCO, Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung UNIDO.
Die entscheidende Voraussetzung für eine konkrete Kooperation mit den VN ist der Beraterstatus, für den sich NROs bei ECOSOC bewerben müssen. Zonta International wurde der „allgemeine Beraterstatus" (General Consultative Status) 1969 zuerkannt. Dies ist jener Status mit den weitreichendsten „Mit-Wirkungsmöglichkeiten" bei den VN. Den „General Consultative Status" haben aktuell (2018) nur 134 NROs inne - ein kleiner Kreis verglichen zu den mehr als insgesamt 5000 akkreditierten NROs. Die Begründung für diesen Beraterstatus basiert auf der langjährigen Expertise und Erfahrung, sowie auf dem umfassenden Wissen von ZI, sich auf allen Ebenen, insbesondere auf VN-Ebene, für das Empowerment von Frauen weltweit einzusetzen. („Zonta's longstanding expertise, experience and in-depth knowledge constitute the foundation to advocate for empowering women on all levels worldwide, particularly at UN level".)
Angesichts der inhaltlich gemeinsamen Basis hat ZI von Anbeginn der weltweiten Service- und - vor allem - Advocacyaktivitäten ein VN Komitee gebildet. Die Mitglieder sind Zontians aus den Städten, in denen die VN offizielle Niederlassungen eingerichtet haben. Über die Mitglieder des „ZI UN Committee" gewährleistet Zonta einerseits den unmittelbaren Kontakt zu den VN; andererseits findet eine direkte Rückkopplung mit dem ZI sowie ZI Foundation Board statt.
Die VN sind, mit Ausnahme von Australien, auf vier Kontinenten in folgenden Städten vertreten: New York mit der Zentrale, Genf, Wien, Paris, Nairobi, und Bangkok. An fünf VN Standorten wird ZI von vier bis fünf vor Ort lebenden Zontians als Repräsentantinnen bei den VN vertreten. Sie bilden das ZI UN Committee.
Der allgemeine Beraterstatus (General Consultative Status) berechtigt die Mitglieder des ZI UN Committee zum Zugang zu jeweiligen VN Standorten/Gebäuden. Zontians, die nicht Mitglied im ZI UN Komitee sind, können zu bestimmten VN Konferenzen (Sessions of Commissions) oder Veranstaltungen beim ZI Headquarter einen Zugangspass (Groundpass) für die VN Gebäude beantragen.
Die Aufgaben und Aktivitäten der ZI UN Repräsentantinnen sind:
Jährlich finden an den VN Standorten Konferenzen mit den VN VertreterInnen der Mitgliedsstaaten zu folgenden Themen statt:
Ein wesentlicher Teil des Beobachterstatus des ZI UN Committee stellt die regelmäßige Verfassung von schriftlichen Berichten für das ZI Board sowie die Mitglieder des ZI UN Committees dar. Grundsätzlich sind die ZI UN Committee Berichte auf der ZI Homepage veröffentlicht (www.zonta.org) und so für alle Zontians zugänglich!
Verbindung zu und Aufbau von Kooperationsmöglichkeiten zu den themenrelevanten NRO Komitees (NGO Committees sind unter anderem ein Teil der Conference of Non-Governmental Organizations in Consultative Relationship with the United Nations [CoNGO], als NRO ist ZI ebenfalls Mitglied) sowie zu ausgewählten VN Sonderorganisationen zählt zu den konkreten und wirkungsvollen Aufgaben des ZI UN Committee an folgenden Standorten:
Ein anschauliches Beispiel für gegenseitigen Austausch und Kooperation war die erfolgreiche Veranstaltung zu dem Thema „Girls not Brides". Neben der Leiterin und VertreterInnen der NGO CSW Wien referierten die ZI Präsidentin, VertreterInnen von Soroptimist International und International Inner Wheel sowie eine Expertin von Gender and Human Rights Kamerun. Die Veranstaltung fand zum Auftakt der „16 Days of Activism Against Gender-Based Violence Campaign" statt (November 2018).
Zum Netzwerken gehören gleichermaßen Kontakt zu NRO Komitees, VN-Botschaftern der Mitgliedstaaten sowie Verbindungen zu gleichgesinnten und bei den VN akkreditieren NROs. Weiterhin sind zivilgesellschaftliche Organisationen und akademische und staatlich unabhängige Institutionen Teil des Netzwerks. Schließlich sucht ZI Kontakt zu den Interessensgruppen (stakeholder), die an Aktivitäten interessiert bzw. beteiligt sind und gleichgerichtete Ziele wie ZI verfolgen – in englisch „like minded organisations". Die genannten Gruppen sind regelmäßig an großen Konferenzen und Sitzungen der VN anzutreffen.
Insbesondere für die thematische Relevanz von ZI Veranstaltungen bei den VN - s.u. (4) Side Event - sind Vernetzung, kontinuierlicher Austausch und Präsenz - ZI Visibility - an den VN Standorten extrem fruchtbar. Die Vernetzung stellt eine der wichtigsten und effizientesten Aufgaben der ZI UN Committee Mitglieder an den VN Standorten dar.
Konzipierung und Formulierung von Statements gehören zu den besonders wirksamen Instrumenten, Einfluss auf Entscheidungen der Kommissionen bzw. KonferenzteilnehmerInnen (VN Ländervertretungen) zu nehmen und so auf eine gesetzliche Verankerung der Beschlüsse bei den Mitgliedstaaten (Ratifizierung) einzuwirken. Zu diesen Themen hat ZI Positionspapiere verfasst zuTrafficking, Prostitution, Migration, Older People, Women in Prison.
Statements von NROs während der Konferenzen erfordern eine vorherige Registrierung und Genehmigung der Teilnehmerinnen und Einreichung des Statements. Häufig formuliert ZI zusammen mit gleichgesinnten NROs und den NGO Komitees diese Stellungnahmen. Mit dem Zusammenschluss vieler NROs findet eine Bündelung der Interessen innerhalb der Zivilgesellschaft statt und erhöht die Dringlichkeit der Forderungen auf der Ebene der VN. Statements werden regelmäßig auf der Website der jeweiligen Konferenz veröffentlicht und teilweise auch mündlich im Zuge der Konferenz vorgetragen.
Dazu zwei Beispiele: Das Wiener ZI UN Team gab 2018 im Rahmen einer Konferenz zu den Sustainable Development Goals zum Thema „Gender Equality", Ziel Nummer 5, welches im Zentrum der ZI Advocacy Aktivitäten steht, ein mündliches Statement ab. Zuletzt (Juni 2020) übermittelte ZI, ein zusammen mit dem NGO Committee CSW Vienna ausgearbeitetes Statement, im Rahmen der erstmalig virtuell stattgefundenen Konferenz der UNODC (CCPCJ und CND), mündlich einen Beitrag. Thema waren die Herausforderungen zur Geschlechtergleichheit in Zeiten der aktuellen Pandemie.
Eine der wichtigsten Aufgaben des UN ZI Committees ist die Organisation von ZI Veranstaltungen während der Dauer der jährlichen internationalen VN Konferenzen. Diese Veranstaltungen nennen sich „Side Events", sie finden parallel an den Tagen der Konferenzen statt, d.h. vor den Plenumsdiskussionen bzw. während der Mittagspausen und sind auch für Personen zugänglich, welche nicht für die Konferenz registriert sind. Einige dieser Konferenzen haben eine begrenzte Anzahl an NRO-VertreterInnen.
Side Events werden von NROs, zivilgesellschaftlichen Organisationen und oft zusammen mit RepräsentantInnen der Mitgliedstaaten durchgeführt. TeilnehmerInnen der Side Events sind gleichgesinnte NROs, VertreterInnen von Mitgliedstaaten, VertreterInnen von VN Einheiten und Komitees. In den letzten Jahren zählten ZI Side Events bis zu 60 Teilnehmer.
Beispiele von ZI organisierten Side Events (ausgewählte Anlässe):
Mit unserer Teilnahme an Konferenzen, bei der Organisation und Durchführung von Side Events, und dank unserer Mitgliedschaft in NRO Komitees sowie über die Verfassung von Stellungnahmen zu relevanten Themen können wir auf die Einführung und Durchsetzung von beschlossenen UN Konventionen und Protokollen dringen; d.h. wir können bei den Regierungen der Länder für die Ratifizierung der UN Konventionen nachhaken; schließlich können wir dank unserer Expertise bezüglich der Belange der Frauen – u.a. Einforderung der Menschenrechte, Beendigung der Diskriminierung, Verhinderung von Gewalt - sog. Parallelberichte (ehemals Schattenbericht genannt) zu den regelmäßigen offiziellen Berichten der Regierungen erstellen.
Als NRO mit Beraterstatus kennen wir die Rechte und vor allem die Pflichten der Mitgliedsstaaten, wenn es um die Ratifizierung von UN Übereinkommen in den nationalen Parlamenten der in der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossenen Übereinkommen geht, vorausgesetzt, dass das Land zugestimmt hat. NRO können auf nationaler und regionaler Ebene die Regierungsinstanzen drängen, die entsprechenden VN Beschlüsse in die nationale Gesetzgebung zu übernehmen und durchzusetzen.
In diesem Zusammenhang ist die VN Frauenrechtskonvention CEDAW (Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women - Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau) zu nennen, das im Völkerrecht wichtigste Menschenrechtsinstrument für die Rechte von Frauen. Weiterhin ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Istanbul Convention zu erwähnen. Diese Konvention stellt ein verbindliches Instrument dar, welches einen umfassenden Rechtsrahmen bildet zur Prävention und Verhinderung von Gewalt gegen Frauen, insbesondere auch der häuslichen Gewalt zum Schutz der Opfer und zur Strafverfolgung.
Als Mitglied im Deutschen Frauenrat kann Zonta einen direkten und konkreten Beitrag zur Stärkung der Stellung der Frau, im Kampf gegen Gewalt und Diskriminierung gegen Frauen leisten. Die Parallelberichte der NROs thematisieren Implementierung und Überwachung, beurteilen Fortschritte und Probleme, die bei der Durchsetzung der Menschenrechte im Allgemeinen oder der Maßnahmen zur Stärkung der Stellung der Frauen auftreten. Diese einflussnehmenden Aktivitäten sind der Kern von Advocacy – „Für etwas Eintreten/Engagement und Einsatz zeigen". Advocacy findet nicht nur auf den Ebenen der VN, sondern auch und vor allem auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene statt. Dazu sind nicht nur die ZI UN Committee Mitglieder „befugt", sondern jede Zontian kann dazu mit ihrem Wissen und ihrer Kompetenz beitragen.
Anfänglich hat ZI nur einzelne Projekte mit den VN durchgeführt und finanziert. Seit etwa 20 Jahren realisiert ZI die internationalen Service Projekte und Programme fast ausschließlich in Partnerschaft mit VN Einheiten. ZI Expertise und Kompetenz zu Frauenthemen und unsere nachhaltige Advocacy Arbeit finden bei den VN Anerkennung und Wertschätzung. Im Kern bedeuten alle ZI Aktivitäten auf VN Ebene Advocacy – Fürsprache leisten. Darüber hinaus gehört ZI zu den wenigen NRO, die sich auch finanziell an VN Projekten beteiligen.
Die folgenden Ausführungen thematisieren aktuelle (2016-2020) ZI Service Projekte, die die konkrete, bilaterale Partnerschaft zwischen ZI und den VN verdeutlichen. Auf eine detaillierte Beschreibung dieser Projekte sowie zahlreicher früherer Projekte wird hier verzichtet bzw. siehe ZI Homepage (www.zonta.org).
Das „Jahrhundertprojekt" Verhinderung von Kinderehen („Ending Child Marriage") legt Zeugnis ab von den großen ZI Anstrengungen in der Partnerschaft mit UNICEF USA! Kinderehen stellen eine ernste Verletzung der Menschenrechte dar. Weltweit wurden bisher fast 650 Millionen Frauen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet. Schätzungen besagen, dass bis 2030 rund eine Milliarde der dann lebenden Mädchen unter 18 Jahren verheiratet wurden.
Das Programm wird in zwölf Ländern Afrikas und Asiens – darunter sieben ZI Länder - durchgeführt. Die Maßnahmen basieren auf einem Zusammenwirken von Regierungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Familien und jungen Menschen. Ziel des Programms ist es zu verhindern, dass Mädchen zu früh verheiratet werden bzw. um diejenigen zu unterstützen, die schon als junges Mädchen, ja als Kind verheiratet worden sind.
Das Projekt, das schon 2014 in Niger von ZI zusammen mit dem VN Bevölkerungsfonds (UNFPA) auf den Weg gebracht wurde, wird aller Voraussicht nach – aus Sicht von ZI – bis ins kommende Biennium 2020-2022 fortgesetzt.
ZI hat sich seit der Konferenz in Beijing 1995 und vor allem seit der Implementierung der SDGs 2015, als die Ziele für die nachhaltige Entwicklung von allen Mitgliedstaaten der VN beschlossen wurden, für die Erreichung dieser Ziele eingesetzt, vor allem für die ersten fünf: Beendigung von Hunger (SDG 1) und Armut (2), Sicherung der Gesundheit (3), Garantie von Schulbildung (4), Gleichheit der Geschlechter und Verhinderung von Gewalt gegen Frauen (5). In diesen Bereichen sind Frauen und Mädchen überproportional betroffen verglichen zu Männern und Jungen.
Mit dem Project „Let us learn Madagscar" unterstützt ZI in Partnerschaft mit UN Women seit 2016 Frauen und Mädchen mit ihren Familien, ihr Leben selbst zu bestimmen, um der „Armutsfalle" und dem Hungerproblem zu entkommen. Schulbildung sowie Möglichkeiten, für das Leben zu lernen und Erfahrungen zu sammeln, sind charakteristische Themen des Madagaskar Programms.
Übrigens, ohne Beendigung von Kinderehen werden die ersten fünf Nachhaltigkeitsziele nicht zu erreichen sein! Mehr noch, die Realisierung der Ziele 8 angemessene Arbeit und Wirtschaftswachstum, 10 Verringerung der Ungleichheiten, 16 Frieden wird auch nur mit einem menschenwürdigen und selbstbestimmten Leben junger Mädchen gelingen.
Beschneidung und Frühehen sind schwere Menschenrechtsverletzungen, sie sind Gewaltakte gegenüber Mädchen und jungen Frauen.
Seit 2008 unterstützt ZI zusammen mit dem VN Bevölkerungsfonds UNFPA das Projekt Beseitigung von obstetrischen Fisteln und Verringerung der Sterblichkeitsrate von Mutter und Neugeborenen in Liberia. Kernpunkte des Programms sind Aufklärung und Behandlung der Folgen der Beschneidung sowie medizinische Begleitung bei bzw. nach der Kindsgeburt. Dieses mehr als 10-jährige ZI Projekt unterstreicht ZIs nachhaltigen Einsatz in der allgemeinen Gesundheitsvorsorge der Mädchen und Frauen; die Maßnahmen des Projekts berücksichtigen insbesondere physische wie psychische Aspekte der reproduktiven Gesundheit (v.a. Geburtenvorsorge).